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Arbeitskreis Kennzeichnung

Um Windstrom noch effizienter erzeugen zu können, werden Windenergieanlagen mit immer höheren Türmen errichtet.

Flugsicherungsauflagen erfordern dann eine stärkere Kennzeichnung der Rotorblätter, Maschinenhäuser und Türme, etwa über rot eingefärbte Blattspitzen oder blinkende Lichter (sog. Befeuerung). Der Arbeitskreis Kennzeichnung hat sich das Ziel gesetzt, gemeinsam mit den zuständigen Ministerien, der Flugsicherung und Fachleuten nach Lösungen für entsprechende Kennzeichnungssysteme zu suchen.

Als Arbeitskreis (AK) des Bundesverbands WindEnergie e.V. (BWE) bietet der AK Kennzeichnung seinen Mitgliedern die Möglichkeit sich über Veränderungen in der Branche auszutauschen, konstruktive, unternehmensübergreifende Dialoge zu führen und Lösungen zu erarbeiten. Zudem fungiert der AK Kennzeichnung als Forum, in dem Unternehmen und externe Verantwortliche aus Ministerien und Fachkreisen aufeinandertreffen und über praktische Herausforderungen diskutieren. Es werden neue technologische Entwicklungen vorgestellt und die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben besprochen. Im AK Kennzeichnung ist ein breiter Querschnitt der Windenergiebranche vertreten, was das Gremium in seiner inhaltlichen Arbeit stärkt und dem ihm gleichzeitig Legitimation im öffentlichen Auftreten verleiht.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Das vermutlich aktuellste und öffentlichkeitswirksamste Thema, mit dem sich der AK Kennzeichnung auseinandersetzt, ist die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK): Die Befeuerung von Windenergieanlagen steht im Spannungsfeld zwischen Sicherheitsaspekten der Luftverkehrs und Aspekten des Anwohnerschutzes. Die Dauerbefeuerung der Anlagen- sichtbar als rotes Blinken- wird manchen Anwohnenden immer wieder als störend empfunden und kann zu Akzeptanzproblemen bei Windenergieanlagen führen. Gleichzeitig ist durch die zunehmende Höhe moderner Anlagen eine effektive Kennzeichnung aus Flugsicherungssicht unabdingbar. Im Jahr 2015 hat der Bundesrat die generelle Zulässigkeit einer bedarfsgesteuerten Nachtbefeuerung beschlossen. Das heißt, dass die Dauerbefeuerung deaktiviert sein darf, insofern kein Flugverkehr herrscht. In manchen Regionen kann das zu 98% weniger Kennzeichnungsbedarf pro Nacht führen. Möglich wird dies durch Radartechnologien innerhalb oder im direkten Umkreis der einzelnen Windparks, die relevante Flugbewegungen detektieren. Die technische und regulatorische Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wurde im AK Kennzeichnung ausführlich thematisiert.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Ausrüstung von WEA mit BNK-Systemen trat am 1. Januar 2025 in Kraft (§ 9 Abs. 8 EEG). Die Branche hat sich damit nicht nur erfolgreich der ambitionierten Aufgabe gestellt etwa 16.000 „Altanlagen“ nachträglich auszustatten, sondern geht ihrer Verpflichtung nach jede neu in Betrieb gehende WEA („Neuanlage“) ebenfalls auszurüsten- eine immense Aufgabe.

Der Gesetzgeber hat jedoch nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Großteil der Windenergieanlagen, die seit dem 1. Januar 2025 in Betrieb gingen bei ihrer Errichtung nicht mit einem BNK-System ausgerüstet waren. Die Installation kann erst nachträglich erfolgen, da noch kein Eigentumsübergang zum Betreiber stattgefunden hat und u.U. weitere Arbeiten an der Anlage durch den Hersteller stattfinden. Trotzdem wird dieser Moment vonseiten der Netzbetreiber i.d.R. als "Inbetriebnahme" nach § 3 Abs. 30 EEG definiert. Demnach verstößt der Betreiber unwillkürlich und unverschuldet gegen die BNK-Pflicht. Um die Betreiber vor den damit einhergehenden unverhältnismäßigen Strafzahlungen laut § 52 EEG in Höhe von 10.000 € pro MW installierter Leistung und Monat zu bewahren, hat der BWE ein Positionspapier erarbeitet, um das EEG dahingehend anzupassen.

Deutschland nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein und setzt im Bereich des BNK-Einsatzes wegweisende Standards. Diese Pionierarbeit ist jedoch mit Hindernissen und unvorhergesehenen Schwierigkeiten verbunden. Technische Probleme stellen dabei eine zentrale Hürde dar, die innovative Lösungsansätze und kontinuierliche Weiterentwicklung erfordert. Langwierige Genehmigungsprozesse bremsen des Weiteren häufig die Implementierung der Systeme. Der AK Kennzeichnung arbeitet an Lösungen für diese Herausforderungen. Ein Faktencheck (hier abrufbar) informiert die Öffentlichkeit und Betroffene über diese und versucht so weiter deren Akzeptanz zu steigern.

Dr. Andreas Röhsler
Fachreferent Technik und Betrieb

Dr. Oliver Frank
Engemann und Partner, Rechtsanwälte mbB

Dipl.-Biol. Roland Hagendorff
Projekt GmbH

Ralf Thomsen
nttb GmbH

Peter Rauschenbach
prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH